White5 AGB's

Vertragsbedingungen

 

  • Der 5 Tiroler Gletscherpass White5 ist bei allen geöffneten Anlagen am Kaunertaler Gletscher, am Pitztaler Gletscher, in Sölden, am Stubaier Gletscher und am Hintertuxer Gletscher gültig.
  • Der Verkauf des White5 Skipasses erfolgt an allen Kassen und Vorverkaufsbüros der 5 Tiroler Gletscherskigebiete.
  • Der White5 Skipass berechtigt zu 10 Tagen Nutzung innerhalb des Zeitraums 01. Oktober bis 15. Mai des Folgejahres. Die Skipasstage müssen also nicht zusammenhängend konsumiert werden. Der White5 Skipass wird ausschließlich auf einer speziellen 5 Tiroler Gletscherpass KeyCard ausgegeben.
  • Es wir keine Pfandgebühr für die Karte erhoben.
  • Bei Verlust des Gletscherskipasses White5 kann eine Ersatzkarte ausgestellt werden; Nachweis mit Quittungsbeleg vom Kauf erforderlich. Die verlorene Karte wird gesperrt. Die Bearbeitungsgebühr beträgt € 15,00.
  • Die Karte ist mit einem Foto versehen und nicht übertragbar.
  • Der White5 Skipass ist nicht übertragbar! Bei Missbrauch wird die Karte ersatzlos eingezogen und die Kartennummer gesperrt.
  • Nicht verbrauchte Skipasstage werden weder rückvergütet noch gutgeschrieben. Sie verlieren mit Saisonende ihre Gültigkeit.
  • Rückvergütung: Eine Rückvergütung des anteiligen Ticketpreises erfolgt ausschließlich im Krankheits- bzw. Verletzungsfall, es gilt der Tag, an dem die Karte hinterlegt bzw. zurück gegeben wird. Ein ärztliches Attest ist vorzulegen. Für die Rückvergütung gelten folgende Stichtage:

    Hinterlegung bis 31.12 = 75% des Wertes der Resttage
    (= 580: 10 = 58 x Resttage x 75%)
    Hinterlegung bis 31.03. = 50% des Wertes der Resttage
    (= 580: 10 = 58 x Resttag x 50%)
    Hinterlegung bis 01.05. = 25% des Wertes der Resttage
    (= 580: 10 = 58 x Resttag x 25%)
    bei späterer Hinterlegung – keine Rückvergütung.

 

  • Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Betriebsunterbrechungen, Sperrung von Skiabfahrten usw. geben keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung.
  • Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karte berechtigt, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.
  • Es gelten die Tarif- und Beförderungsbestimmungen laut Aushang.
  • Sollte es zu einer (erneuten) Zwangsschließung aller 5 Tiroler Gletscher kommen, so kann der Nutzer eine teilweise Rückvergütung des Kaufpreises des White5 Skipasses beantragen. Voraussetzung ist eine behördlich angeordnete, dauerhafte (d. h. bis zum geplanten Saisonsende) Zwangsschließung aller 5 Tiroler Gletscher oder eine dauerhafte Reisewarnung aus dem Herkunftsgebiet des Gastes.
    Nicht verbrauchte Tage auf dem White5 Skipass werden in der Höhe von € 58,00 (10tel des Kaufpreises) refundiert.